Wechsel von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung
Zahlungseingänge für Leistungen, die noch im Zeitraum der Geltung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung erbracht und ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurden, sind auch bei späterer Vereinnahmung weiterhin steuerbefreit.
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